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Stufe 1
Eigenbegleitung
Der Transport ist durch geeignetes Personal, vor bzw. auf Autobahnen hinter dem Transport (in Gegenverkehrsbereichen davor), in einem mehrspurigen Kraftfahrzeug (kleiner als 3,5t) zu begleiten und zu sichern. Das Fahrzeug muss den Standardauflagen der Transportbewilligung entsprechen.
Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheides informiert sein.
Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
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